Dienstag, 21. April 2009

Das Recht zu eigenen Bild ist ein gesetz aus §23 absatz 2 das man nicht irgend jemanden fotografieren darf und dan ins netz stellen.
nur wen stars oder personen die der öffentlich keit gehören dürfen fotografiert werden und dan ins netz gestelt werden wen man eine person fotografiert könnte diese person den jenigen verglagen der dieses bild ins netz gestelt hat. wen man ein foto gemacht hat und das ins netz stellen will brauch man eine einwilligung von der person die foto grfiert wurde. nur die Polizei darf ein foto von einer person veröfentlichen wen dise person gesucht würd.
oder wird dürfen eine person ins netzstellen wen dise person eine straftat begannen hat.




Pia:
Der jenige der pia fotografiert hat durfte das weil sie einen kurzen moment der öffentlich keit gehörte aber das plakat in der botique darf auch veröffentlicht werden.

Thomas:
Er würde das völlig mit recht tuen weil es verboten ist leute einfach so zu fotografieren und erst recht in umkleide bereich wal das eine störung der privats väre wäre.

Prinzessin:
Sie darf fotografiert werden weil sie der öffentlich keit gehört dies wäre keine straftat.

Toni:
Er dufte foto grafiert werden weil der foto graf nicht wissen konnte das er in mit foto grafiert weil er ja nur die demonstration fotografieren wollte und das ist völlig in ordnung.

Her Schulze:
dise wäre in ordnung nur das dürfte die polizei zeigen aber die beifahrerin dürfte eigendlich nicht auf den bild dabei sein.

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